Montag, 19. August 2019

Untergeordnete Teilhabe der Adeligen an der königlichen Macht.




Der Adelsklasse wurde damals das private Gemeinwohl anvertraut, das in der Bewahrung und Förderung der Land- und Viehwirtschaft bestand, von der die Adeligen selbst und das gemeine Volk lebten. Anvertraut war dieser Klasse aber auch das erhabenere, universellere und daher seinem Wesen nach edle öffentliche Gemeinwohl, das es an Stelle des Königs in dem jeweiligen Gebiet zu pflegen galt. Schließlich hatte der Adel auch einen gewissen Anteil an der zentralen Macht des Monarchen selbst, denn in vielen Fällen waren die höheren Adeligen gewöhnlich auch Ratgeber der Könige. Auch die zur Regierung des Landes unabdingbaren Ämter eines Staatsministers, Botschafters oder Feldherrn wurden größtenteils von Adeligen bekleidet. Die Verbindung zwischen hohem öffentlichem Amt und Adelsstand war bald so eng, daß selbst in Fällen, in denen das Gemeinwohl einen Amtsinhaber aus dem Volk verlangte, diesem vom König ein Adelstitel verliehen wurde, der ihn, und oft auch seine Nachkommen, in den Adelsstand erhob.
Der Landeigentümer, den die Umstände zu einer solch höheren Aufgabe als der reinen Lebensmittelbeschaffung berufen hatten, kam also in Krieg und Frieden die Sorge um die salus publica zu, und das bedeutete normalerweise die Ausübung der Regierungsgewalt innerhalb eines beschränkten Gebiets. Er wurde damit ipso facto in ein höheres Verhältnis versetzt, das ihn zu einer Art Miniaturbild des Königs machte. Seine Aufgabe ließ ihn so zum wesenhaften Teilhaber am Adel der Aufgabe des Königs selbst werden.
Die Gestalt des edlen Landherrn entstand somit spontan aus den gegebenen Umständen.
Die ihm zugefallene private und edle Aufgabe erfuhr nach und nach eine Erweiterung, als die Lage im christlichen Europa weniger besorgniserregend wurde und mit dem Rückgang der Gefahr von außen längere Friedensperioden im Land herrschen. Immer neue Aufgaben gesellten sich zu den alten.

Quelle: Plinio Corrêa de Oliveira: Der Adel und die traditionellen vergleichbaren Eliten in den Ansprachen von Papst Pius XII. an das Patriziat und den Adel von Rom“, TFP Österreich, 2008, S. 117

Keine Kommentare: