Donnerstag, 19. Mai 2016

I - Der revolutionäre Dreisatz Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit in den Äußerungen verschiedener Päpste

1. Allseitige Freiheit und absolute Gleichheit:
törichte, wenn nicht gar monströse Begriffe

In seinem Dekretschreiben vom 10. März 1791 an den Kardinal de la Rochefoucauld und den Erzbischof von Aix-en-Provence über die Grundzüge der Zivilverfassung für den Klerus nimmt Pius VI. wie folgt Stellung:


„So dekretiert diese Versammlung [die französische Nationalversammlung] als unumstößliches Recht, daß der in Gesellschaft lebende Mensch allseitige Freiheit genießt, daß diese somit auch nicht von der Religion gestört werden darf, daß er vielmehr nach seinem Gutdünken über Themen, die die Religion selbst angehen, seine Meinung äußern, sprechen, schreiben und sogar veröffentlichen dürfe, was immer er wolle. Solcherlei Ungeheuerlichkeiten sollen aus der Gleichheit der Menschen und aus der Freiheit der Natur abgeleitet sein und herrühren. Kann. man sich aber etwas Törichteres ausdenken. als die Festsetzung dieser Gleichheit und Freiheit unter allen, wenn man bedenkt, daß damit die Vernunft außer acht gelassen wird, mit der die Natur auf besondere Weise das Menschengeschlecht ausgestattet hat, um es so vom restlichen Tierreich zu unterscheiden? Als Gott den Menschen schuf und ihn ins Paradies versetzte, hat er ihm da nicht auch gleichzeitig die Todesstrafe angekündigt, falls er vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse essen sollte? Hat er mit dieser ersten Vorschrift nicht von vornherein der Freiheit des Menschen Grenzen gesetzt? Hat er dem Menschen nicht etwa später, nachdem dieser sich durch seinen Ungehorsam schuldig gemacht hatte, durch Moses eine noch größere Anzahl von Geboten auferlegt? Zwar, beließ er ihm seinen freien Willen', um sich so Gutes oder Böses verdienen zu können, doch dazu gab er ihm auch Gebote und Vorschriften, damit diese ihn retteten, falls er sie zu beobachten gewillt sei' (Sir 15, 15-16).
Die Rückseite der französischen
2 Euro Münze trägt die Inschrift
der Französischen Revolution

Wie steht es aber dann um diese Freiheit des Denkens und Handelns, die die Dekrete der Nationalversammlung dem in Gesellschaft lebenden. Menschen als unabänderliches Naturrecht zuerkennen? [...] Wenn man bedenkt, daß der Mensch sich von Anfang an den älteren zu seiner Leitung aus Erziehung unterzuordnen hat, damit er so sein Leben an Vernunft, Menschlichkeit und Religion ausrichten kann, so ist diese hochgepriesene Gleichheit und Freiheit unter den Menschen gewiß von Geburt eines jeden an null und nichtig. ,Ihr sollt ihm untertan sein‘ (Röm 13,5). Damit sich also die Menschen zu einer zivilen Gesellschaft zusammenfinden konnten, war es notwendig, eine Regierungsform zu finden, kraft derer die Rechte der Freiheit durch Gesetze und die oberste Gewalt der Regierenden abgegrenzt wurden. Daraus ergibt sich eine Tatsache, die der hl. Augustinus in folgenden Worten beschreibt: ,Es gilt demnach als allgemeine Übereinkunft der menschlichen Gesellschaft, daß den Königen Gehorsam zu leisten ist‘ (Bekenntnisse, Buch III, Kap. VIII, op. ed. Maurin., Bd. I, S. 94). Darum ist der Ursprung dieser Gewalt auch weniger in eitlem Gesellschaftsvertrag als in Gott selbst, dem Urlieber alles Rechten und Gerechten, zu suchen.“ *)

*) Pius VI. Pont. Max. Acta Typis S. Congregatione de Propaganda Fide, Rom, 1871, Bd. I, S. 70-71

in Plinio Corrêa de Oliveira: „Der Adel und die vergleichbaren traditionellen Eliten in den Ansprachen Papst Pius XII. an das Patriziat und den Adel Roms“, TFP Österreich, 2008, S. 209

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